UHLEN BLAUFÜSSER LAY

UHLEN LAUBACH

UHLEN ROTH LAY

UHLEN BLAUFÜSSER LAY

G.U.

Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

Wein und Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Bekanntmachung Nr. 11/13/51

Vom 9. April 2013

(Fonte Bundesanzeiger)

 

1 Geschützter Name:

 

Uhlen Blaufüßer Laywobei auch die Schreibweise Uhlen Blaufüsser Laymöglich ist.

 

2 Beschreibung der Weine

 

Die Weinberge unterhalb des Aussichtspunktes Blumslaytragen die Katasterbezeichnung Blaufüsser Lay.

Ein passender Name für das Terroir der blauen Schiefer.

Hier, in den jüngeren Ablagerungen der Laubach-Schichten, macht sich mit immer mächtiger werdenden dunklen Schluff- und Tonschieferpaketen die zunehmende Vertiefung des Meeres bemerkbar.

Die Verwitterungsböden dieser Schiefer haben die Fähigkeit, größere Mengen an Wasser zu speichern.

Dies geht zu Lasten der Durchlüftung, sodass die durchschnittliche Bodentemperatur hier etwas niedriger liegt.

Genau dieses reflektieren die Weine der Blaufüsser Lay:

Die tonigeren Ablagerungen der tieferen Meeresschichten sublimieren zu einem Geschmack, der oft als etwas kühlerbeschrieben werden kann.

Prickelnde, feinkristalline Struktur und Minerale tanzen oft so leichtfüßig und subtil auf der Zunge, dass Erinnerungen an würzige Meeresbrisen geweckt werden können.

Und in machen Jahren schmeckt man sogar das salzige Jod des Meeres.

Eingebracht in die geologische Zeitordnung gehört der Uhlen Blaufüsser Lay in das System Devon, Serie Unterdevon.

Weiter untergliedert handelt es sich um Sedimente aus dem Oberems/Laubach-Unterstufe und hier um die älteren

Sedimente der Laubach-Schichten.

Die nachfolgenden Angaben der analytischen Kenndaten der Produktspezifikation Uhlen Blaufüsser Laystellen keine streng einzuhaltende Grenzwertdefinition dar, sondern beschreiben lediglich eine bei diesen Weinen typischerweise vorliegende durchschnittliche Bandbreite von Analysedaten, bei deren nicht exakter Einhaltung unter der Voraussetzung, dass die Kriterien der Spezifikation im Übrigen erfüllt sind gleichwohl die Bezeichnung Uhlen Blaufüsser Lay verwendet werden darf.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Qualitätsweines Uhlen Blaufüsser Laywerden durch die folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt: 12,50 bis 14,00%vol;

zuckerfreier Extrakt 20 bis 28 g/l;

Gesamtsäure: 5,5 bis 9,5 g/l.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Prädikatsweins Uhlen Blaufüsser Laywerden durch die folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt: 5,50 bis 9,00%vol,

zuckerfreier Extrakt :25 bis 50 g/l

Gesamtsäure: 7,50 bis 11,0 g/l.

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die erreicht werden müssen, um die Bezeichnung Uhlen Blaufüsser Layverwenden zu dürfen:

Qualitätswein:

Gesamtsäure: mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt: mindestens 11,50% vol.;

Prädikatswein:

Gesamtsäure: mindestens 7,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt nach gesetzlichen Vorgaben.

Schaumwein:

Gesamtsäure: mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt mindestens 11,50% vol.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des deutschen Weingesetzes.

 

3 Abgrenzung des Gebietes

 

Uhlen Blaufüsser Layliegt in der Gemarkung von Winningen

im Landkreis Mayen-Koblenz

des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Das Gebiet beginnt mit der Parzelle:

2219/1 und endet flussabwärts mit den Parzellen 2179, 2181/1, 2186, 2190, 2189/2.

Der exakte Grenzverlauf wird in beiliegendem Kartenmaterial des geologischen Landesamtes Rheinland-Pfalz beschrieben.

Die Herstellung der Erzeugnisse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung Uhlen Blaufüsser Laymuss im Gebiet

Ursprungsbezeichnung Mosel erfolgen.

 

4 Traditionelle Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind

 

Weine und Weinerzeugnisse Uhlen Blaufüsser Laysind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen und der Angabe des Anbaugebietes Mosel sowie des Jahrgangs je nach Kategorie mit den traditionellen Begriffen Qualitätswein,

Prädikatswein

oder Sekt b. A.

zu kennzeichnen.

 

5 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

Basis für die Einstufung der Weine in die verschiedenen Qualitätsstufen sind die gemäß Anlage 2 der Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel jeweils festgelegten Werte von potentiellem Alkohol:

 

Basis für die Einstufung der Weine in die verschiedenen Qualitätsstufen sind die gemäß Anlage 2 der Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel jeweils festgelegten Werte:

 

für die Bezeichnung „Auslese“: 11,90% vol.;

für die Bezeichnung „Beerenauslese“: 15,30% vol.;

für die Bezeichnung „Trockenbeerenauslese“: 21,50% vol.;

für die Bezeichnung „Eiswein“: 15,30% vol.;

für Qualitätsweine „Uhlen Blaufüsser Lay“ gelten folgende Mindestanforderungen:

 

5.1. Qualitätswein

Für Qualitätsweine „Uhlen Blaufüsser Lay“ gelten folgende Mindestanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 88° Oechsle;

der natürliche Säuregehalt darf maximal 7,5 g Säure/Liter betragen.

Die Anreicherungshöchstgrenze beträgt 14,00% vol. Alkohol.

Der maximal zulässige Restzucker beträgt bei Weinen mit einem Mostgewicht von bis zu 100° Oechsle respektive bei angereicherten Weinen bei dem in den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen festgelegten Wert für halbtrockene Weine, bei Weinen über 100 ° Oechsle errechnet er sich nach der Formal RZmax = Mostgewicht/3.

 

5.2. Prädikatsweine

Für Prädikatsweine Uhlen Blaufüsser Lay gelten folgende Qualitätsanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 105° Oechsle betragen.

 

Auslesen haben mindestens 105° Oechsle und mindestens 90 g Restzucker.
Beerenauslesen haben mindestens 130° Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.
Trockenbeerenauslesen haben mindestens 180° Oechsle und mindestens 180 g Restzucker.
Eiswein hat mindestens 130° Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.

 

5.3. Sekt b. A. darf nur durch traditionelle Flaschengärung hergestellt werden.

Die Grundweine müssen den vorgenannten Bedingungen für Qualitätswein und/oder Prädikatswein genügen.

 

5.4. Grundsätzlich ist die Anwendung von önologischen Verfahren gemäß der Rechtsakte der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz zulässig.

Davon sind jedoch ausgenommen:

Die Verwendung von Sorbinsäure in Form von Kaliumsorbat

Der Zusatz von Lysozym

Der Zusatz von Dimethyldicarbonat

Die Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Entalkoholisierung

Die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Konzentration durch Verdampfung, Kälte, Umkehrosmose, Schleuderkegelkolonne oder sonstigen technischen Verfahren

Die Süßung durch Zusatz von Traubenmost

Der Zusatz von Eichenholzstücken oder Präparaten aus Eichenholz in jedweder Form

 

6. Hektarhöchstertrag:

 

Für den Hektarhöchstertrag gelten die Vorschriften der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel bzw. etwaige engere Vorschriften für kleinere geografische Einheiten.

Sofern keine engeren gesetzlichen Vorschriften erlassen werden gilt: 

Die Erntemenge für einen Uhlen Blaufüsser Lay darf 70 hl Wein/ha respektive 8.750 kg Trauben/ha nicht überschreiten. 

Die durchschnittliche Pflanzdichte darf 7.000 Reben pro Hektar nicht unterschreiten

 

7 Rebsorten

 

Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine „Uhlen Blaufüßer Lay“ gewonnen werden:

Weißer Riesling

 

8 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

 

8.1 Geografische Verhältnisse

8.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet liegt am unteren Verlauf der Mosel in den Gemarkungen Kobern und Winningen.

Die Weinberge sind traditionell terrassiert, nach Süd-West ausgerichtet und liegen auf einer Höhe zwischen ca. 75 m und 210 m über NN.

 

8.1.2 Geologie

Das Gestein entstand vor ca. 325 Millionen Jahren bei der Kollision der Kontinentalplatten Laurussia und Gondwana. Bei dem Zusammenprall wurden die im südlichen Uferbereich von Laurussia abgelagerten Sedimente zu sandigen Schiefern verdichtet.

Beim Boden handelt es sich um ein Rigosol verschiedener toniger und schluffiger Schiefer.

 

8.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel der letzten fünf Jahre wie folgt dar: Temperaturen 11,6° C, Niederschlagsmenge 620 mm, Sonnenscheinstunden 1.922.

 

8.3 Menschliche Einflüsse

Die Rebanlagen werden mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt.

Intensive Pflege wirkt sich in hohem Maße auf die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Alkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines.

Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Gebietes, den ­kleinklimatischen Bedingungen und der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens bestimmen die Typologie der Weine.

Sie führen zu einer entsprechenden Ausprägung des Weintyps mit feinen, aber klaren Aroma- und ­Geschmacksnoten. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrtausende alte Weinbautradition.

 

9. Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

Um die vorstehend unter Nummer 4 dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben.

Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte AP-Nummer), aus der sich die Prüfstelle, die Betriebsnummer, die Anstellungsanzahl und das Jahr der Anstellung zur amtlichen Prüfung bzw. der Erteilung der Prüfungsnummer zu entnehmen sind.

Die AP-Nummer ist auf dem Etikett anzugeben.

 

10. Gebräuchlichkeit des Namens Uhlen Blaufüßer Lay

Der Name „Blaufüßer Lay“ ist als Gewannbezeichnung im Kataster eingetragen.

Er wird seit über 10 Jahren als auf dem Etikett zur Kennzeichnung der Schieferformation genutzt.

Der aus dem Dialekt wieder ins Hochdeutsche gewanderte Begriff „Blumslay” (entstanden aus Blaufüßer Lay – Blauslay – Blooslay – Blumslay) kennzeichnet einen Aussichtpunkt oberhalb der Weinberge.

 

11. Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

 

11.1. Name und Anschrift

Landwirtschaftskammer Rheinland Pfalz,

Burgenlandstr. 7, 55543

Bad Kreuznach, 
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach,

Telefon: 06 71/7 93-0, Telefax: 06 71/7 93 11 99,

E-Mail: info@lwk-rlp.de

 

11.2. Aufgaben

Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen:

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung für ­Neuanpflanzungen sowie Wiederbepflanzungen und gewährleistet somit die Einhaltung der vorstehend genannten Vorschriften.

Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen werden systematisch vor Ort überprüft.

Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen:

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen.

Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

Qualitätsweinprüfung

Die Landwirtschaftskammer führt als Prüfbehörde die amtliche Qualitätsprüfung durch.

Jeder Wein wird einer obligatorischen Prüfung unterzogen.

Durch versiegelte Rückstellproben und eine amtliche Prüfnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

 

 

UHLEN LAUBACH

G.U.

Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

Wein und Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Bekanntmachung Nr. 11/13/51

Vom 9. April 2013

(Fonte Bundesanzeiger)

 

1 Geschützter Name:

 

Uhlen Laubach

 

2 Beschreibung der Weine

 

Die Dialektbezeichnung „Laubach“ ist abgeleitet von der geologischen Definition des hier vornehmlich anstehenden Schiefers, den Laubach-Schichten.

Das Gestein ist geprägt von tonigen und schluffigen Sedimenten.

Die Bindung der Sand- und Schluffpartikel zu Felsen erfolgt hier durch Karbonate, die vorwiegend aus den mächtigen Fossilablagerungen stammen.

Die Horizonte der Laubach haben sich bei großen Sturmereignissen gebildet, bei denen das Meer bis in 15 Metern Tiefe aufgewühlt wurde.

Große Mengen an Sand und Schluff wurden dabei aufgewirbelt.

Katastrophal für die Meeresbewohner.

Brachipoden, Muscheln und Seelilien wurden unter dem Uferschlick begraben.

Heute kann man sie als Einschlüsse in den Schiefern der Laubach bewundern, in denen noch außergewöhnlich viele Kalkschalen erhalten sind.

Normalerweise liegt der Kalkgehalt in Schiefern deutlich unter 1%.

Mit einem Gehalt von 25 bis 45% gehören die grauen Schiefer der Laubach daher zu den kalkreichsten Felsen im Rhein- und Moselgebiet.

Vielleicht erklärt dies den meist volleren, weichen Geschmack der hier reifenden Weine.

In ein warmes Velours gehüllt faszinieren sie oft mit enormer Geschmacksfülle und Tiefe.

Hier reifen die cremigsten Uhlenweine, die meist eine recht frühe Trinkreife aufweisen.

Eingebracht in die geologische Zeitordnung gehört der Uhlen Laubach in das System Devon, Serie Unterdevon.

Weiter untergliedert handelt es sich um Sedimente aus dem Oberems/Laubach-Unterstufe, Laubach-Schichten sowie ­Lahnstein-Unterstufe, Hohenrhein-Schichten.

Die nachfolgende Angabe der analytischen Kenndaten der Produktspezifikation Uhlen Laubach stellt keine streng einzuhaltende Grenzwertdefinition dar, sondern beschreibt lediglich eine bei dem Wein typischerweise vorliegende durchschnittliche Bandbreite von Analysedaten, bei deren nicht exakter Einhaltung – unter der Voraussetzung, dass die Kriterien der Spezifikation im Übrigen erfüllt sind – gleichwohl die Bezeichnung Uhlen Laubach verwendet werden darf.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Qualitätsweines Uhlen Laubach“ werden durch die folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt 12,50 bis 14,00%vol;

zuckerfreier Extrakt 20 bis 28 g/l;

Gesamtsäure 5,50 bis 9,50 g/l.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Prädikatsweins „Uhlen Laubach“ werden durch die folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt 5,50 bis 9,00%vol;

zuckerfreier Extrakt 25 bis 50 g/l;

Gesamtsäure 7,50 bis 11,00 g/l;

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die erreicht werden müssen, um die Bezeichnung „Uhlen Laubach“ verwenden zu dürfen:

Qualitätswein:

Gesamtsäure mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt mindestens 11,50%vol.

Prädikatswein:

Gesamtsäure mindestens 7,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt nach gesetzlichen Vorgaben.

Schaumwein:

Gesamtsäure mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt mindestens 11,50%vol.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des deutschen Weingesetzes.

 

3 Abgrenzung des Gebietes

 

Uhlen Laubach“ liegt in der Gemarkung von Winningen

im Landkreis Mayen-Koblenz

des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Das Gebiet beginnt flussabwärts mit den Parzellen 256/112, 2571/118, 2581/119, 2398/0, 2395/3, 2393/0 und endet flussabwärts mit der Parzelle 2222/1.

Der exakte Grenzverlauf wird in beiliegendem Kartenmaterial des geologischen Landesamtes Rheinland-Pfalz beschrieben.

Die Herstellung der Erzeugnisse mit der

geschützten Ursprungsbezeichnung „Uhlen Laubach“ muss im Gebiet ­Ursprungsbezeichnung Mosel erfolgen.

 

4 Traditionelle Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind

 

Weine und Weinerzeugnisse „Uhlen Laubach“ sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen und der Angabe des Anbaugebietes Mosel sowie des Jahrgangs je nach Kategorie mit den traditionellen Begriffen Qualitätswein;

Prädikatswein;

Sekt b. A. zu kennzeichnen.

 

5 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

 

Basis für die Einstufung der Weine in die verschiedenen Qualitätsstufen sind die gemäß Anlage 2 der Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel jeweils festgelegten Werte von potentiellem Alkohol:

 

für die Bezeichnung „Auslese“: 11,90% vol.;

für die Bezeichnung „Beerenauslese“: 15,30% vol.;

für die Bezeichnung „Trockenbeerenauslese“: 21,50% vol.;

für die Bezeichnung „Eiswein“: 15,30% vol.

 

5.1 Qualitätswein

Für Qualitätsweine „Uhlen Laubach“ gelten folgende Mindestanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 88° Oechsle;

der natürliche Säuregehalt darf maximal 7,50 g Säure/Liter betragen.

Die Anreicherungshöchstgrenze beträgt 14,00% vol. Alkohol.

Der maximal zulässige Restzucker beträgt bei Weinen mit einem Most­gewicht von bis zu 100° Oechsle respektive bei angereicherten Weinen bei dem in den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen festgelegten

Wert für halbtrockene Weine, bei Weinen über 100° Oechsle errechnet er sich nach der Formal RZmax = Mostgewicht/3.

 

5.2 Prädikatswein

Für Prädikatsweine „Uhlen Laubach“ gelten folgende Qualitätsanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 105° Oechsle betragen.

Auslesen haben: mindestens 105° Oechsle und mindestens 90 g Restzucker.
Beerenauslesen haben: mindestens 130° Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.
Trockenbeerenauslesen haben: mindestens 180° Oechsle und mindestens 180 g Restzucker.
Eisweine haben mindestens: 130° Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.

 

5.3 Sekt b. A.

Sekt b. A. darf nur durch traditionelle Flaschengärung hergestellt werden.

Die Grundweine müssen den vorgenannten Bedingungen für Qualitätswein und oder Prädikatswein genügen.

 

5.4 Grundsätzlich ist die Anwendung von önologischen Verfahren gemäß der Rechtsakte der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz zulässig. Davon sind jedoch ausgenommen:

 

Die Verwendung von Sorbinsäure in Form von Kaliumsorbat

Der Zusatz von Lysozym

Der Zusatz von Dimethyldicarbonat

Die Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Entalkoholisierung

Die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Konzentration durch Verdampfung, Kälte, Umkehrosmose, Schleuderkegelkolonne oder sonstigen technischen Verfahren

Die Süßung durch Zusatz von Traubenmost

Der Zusatz von Eichenholzstücken oder Präparaten aus Eichenholz in jedweder Form

 

6 Höchstertrag

 

Für den Hektarhöchstertrag gelten die Vorschriften der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel bzw. etwaige engere Vorschriften für kleinere geografische Einheiten. Sofern keine engeren gesetzlichen Vorschriften erlassen werden gilt: 

Die Erntemenge für einen Uhlen Laubach darf 70 hl Wein/ha respektive 8.750 kg Trauben/ha nicht überschreiten.

Die durchschnittliche Pflanzdichte darf 7.000 Reben pro Hektar nicht unterschreiten.

 

7 Rebsorten

 

Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine „Uhlen Laubach“ gewonnen werden:

Weißer Riesling

 

8 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

 

8.1 Geografische Verhältnisse

8.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet liegt am unteren Verlauf der Mosel in den Gemarkungen Kobern und Winningen.

Die Weinberge sind traditionell terrassiert, nach Süd-West ausgerichtet und liegen auf einer Höhe zwischen ca. 75 m und 210 m über NN.

 

8.1.2 Geologie

Das Gestein entstand vor ca. 325 Millionen Jahren bei der Kollision der Kontinentalplatten Laurussia und Gondwana. Bei dem Zusammenprall wurden die im südlichen Uferbereich von Laurussia abgelagerten Sedimente zu sandigen Schiefern verdichtet.

Beim Boden handelt es sich um ein Rigosol verschiedener toniger und schluffiger Schiefer.

 

8.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel der letzten fünf Jahre wie folgt dar:

Temperaturen 11,6° C,

Niederschlagsmenge 620 mm,

Sonnenscheinstunden 1.922.

 

8.3 Menschliche Einflüsse

Die Rebanlagen werden mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt.

Intensive Pflege wirkt sich in hohem Maße auf die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Alkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines.

Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Gebietes, den ­kleinklimatischen Bedingungen und der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens bestimmen die Typologie der Weine.

Sie führen zu einer entsprechenden Ausprägung des Weintyps mit feinen, aber klaren Aroma- und ­Geschmacksnoten. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrtausende alte Weinbautradition.

 

9 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

 

Um die vorstehend unter Nummer 4 dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben.

Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte AP-Nummer), aus der sich die Prüfstelle, die Betriebsnummer, die Anstellungsanzahl und das Jahr der Anstellung zur amtlichen Prüfung bzw. der Erteilung der Prüfungsnummer zu entnehmen sind.

Die AP-Nummer ist auf dem Etikett anzugeben.

 

10 Gebräuchlichkeit des Namens Uhlen Laubach

Abgeleitet von der exakten geologischen Definition des hier anstehenden Schiefers wird der Begriff Laubach seit über 10 Jahren auch in der Weinwelt zur Kennzeichnung dieses Teilgebietes der Lage Uhlen verwendet.

 

11 Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

 

11.1 Name und Anschrift

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,

Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach,
Postfach 18 51,

55508 Bad Kreuznach,

Telefon: 06 71/7 93-0, Telefax: 06 71/7 93 11 99,

E-Mail: info@lwk-rlp.de

 

11.2 Aufgaben

Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen:

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung für Neuanpflanzungen sowie Wiederbepflanzungen und gewährleistet somit die Einhaltung der vorstehend genannten Vorschriften.

Neu-und Wiederbepflanzungen von Rebflächen werden systematisch vor Ort überprüft.

Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen:

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen.

Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

Qualitätsweinprüfung:

Die Landwirtschaftskammer führt als Prüfbehörde die amtliche Qualitätsprüfung durch.

Jeder Wein wird einer obligatorischen Prüfung unterzogen.

 

Durch versiegelte Rückstellproben und eine amtliche Prüfnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

UHLEN ROTH LAY

G.U.

Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

Wein und Schaumwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Bekanntmachung Nr. 11/13/51

Vom 9. April 2013

(Fonte Bundesanzeiger)

 

1 Geschützter Name:

 

Uhlen Roth Lay

 

2 Beschreibung der Weine

 

Die Dialektbezeichnung „Roth Lay“ ist abgeleitet von der gleichnamigen höchsten Erhebung im Wald oberhalb der Weinberge.

Sie enthält neben dem althochdeutschen „Lay“ für Felsen nicht nur das altdeutsche „roth“ aus dem Wort „roden“ sondern auch das „Rot“ des Hämatits, der höchsten Oxidform des Eisens, durch den der Schiefer hier maßgeblich geprägt ist.

Dieses „Rot“ ist wahrscheinlich wesentlich am Geschmacksbild der hier reifenden Weine beteiligt, die meist von einer metallisch-kühlen und eher zurückhaltenden Adstringens geprägt sind.

Die Weine der Roth Lay sind oft sehr aristokratisch.

Würde man ihnen eine Jahreszeit zuordnen, wäre es eher der Herbst oder der Winter, hätten sie eine Farbe, wäre es eher ein dunkles, aber strahlendes Blau.

Sie zeigen meist nur wenige Düfte aus der Welt der bekannten Fruchtaromen.

Manchmal ist ein zarter Veilchenduft wahrnehmbar, gepaart mit Süßholz und Lakritze. „Uhlen Roth Lay“ ist für Kenner, die bereit sind, sich von Tiefe und Komplexität verzaubern zu lassen.

Eingebracht in die geologische Zeitordnung gehört der Uhlen Roth Lay in das System Devon, Serie Unterdevon. Weiter untergliedert handelt es sich um Sedimente aus dem Oberems/Lahnstein-Unterstufe und hier um den Emsquarzit und den älteren Teil der Hohenrhein-Schichten.

Das Gestein hat einen sehr hohen Gehalt an Magnesium, Aluminium und besonders Eisen.

Manche Steine bestehen zu 8% aus Eisenoxiden, die in kleinen, nur 0,25 mm großen Kügelchen zwischen den Sandkörnern eingeschlossen sind.

Die Bindung der einzelnen Sandkörner erfolgt durch Kieselsäure, welche diesen Felsen eine derartige Härte verleiht, dass die roten Steine in früheren Generationen Anlass gaben, über einen Meteoritenabsturz im Uhlen zu spekulieren.

Die nachfolgenden Angaben der analytischen Kenndaten der Produktspezifikation „Uhlen Roth Lay“ stellen keine streng einzuhaltende Grenzwertdefinition dar, sondern beschreiben lediglich eine bei dem Wein typischerweise vorliegende durchschnittliche Bandbreite von Analysedaten, bei deren nicht exakter Einhaltung – unter der Voraussetzung, dass die Kriterien der Spezifikation im Übrigen erfüllt sind – gleichwohl die Bezeichnung „Uhlen Roth Lay“ verwendet werden darf.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Qualitätsweines „Uhlen Roth Lay“ werden durch die folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt 12,50 bis 14,00% vol.;

zuckerfreier Extrakt 20 bis 28 g/l;

Gesamtsäure 5,5 bis 9,50 g/l.

Die wichtigsten analytischen Eigenschaften eines typischen Prädikatsweins „Uhlen Roth Lay“ werden durch die ­folgenden Werte wiedergegeben:

Vorhandener Alkoholgehalt 5,50 bis 9,00% vol.;

zuckerfreier Extrakt 25 bis 50 g/l;

Gesamtsäure 7,50 bis 11,00 g/l.

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die erreicht werden müssen, um die Bezeichnung „Uhlen Roth Lay“ verwenden zu dürfen:

Qualitätswein:

Gesamtsäure mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt mindestens 11,50% vol.;

Prädikatswein:

Gesamtsäure mindestens 7,00 g/l ;

Vorhandener Alkoholgehalt nach gesetzlichen Vorgaben;

Schaumwein:

Gesamtsäure mindestens 5,00 g/l;

Vorhandener Alkoholgehalt mindestens 11,50% vol.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des deutschen Weingesetzes.

 

3. Abgrenzung des Gebietes

 

„Uhlen Roth Lay“ liegt in den

Gemarkungen von Kobern und Winningen

im Landkreis Mayen-Koblenz

des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.

Das Gebiet beginnt mit den ersten Weinbergen flussabwärts des Taleinschnittes „Belltal“

und endet flussabwärts mit folgenden Parzellen: Nr. 6/1, 117/1 und 2394/3. 

Der exakte Grenzverlauf wird in beiliegendem Kartenmaterial des geologischen Landesamtes Rheinland-Pfalz beschrieben.

Die Herstellung der Erzeugnisse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Uhlen Roth Lay

muss im Gebiet der Ursprungsbezeichnung Mosel erfolgen.

 

4 Traditionelle Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind

 

Weine und Weinerzeugnisse „Uhlen Roth Lay“ sind zusätzlich zum bestehenden geschützten Weinnamen und der Angabe des Anbaugebietes Mosel sowie des Jahrgangs je nach Kategorie mit den traditionellen Begriffen Qualitätswein;

Prädikatswein;

Sekt b. A. zu kennzeichnen.

 

5 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

 

Basis für die Einstufung der Weine in die verschiedenen Qualitätsstufen sind die gemäß Anlage 2 der Landesverordnung über Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes Mosel jeweils festgelegten Werte

von potentiellem Alkohol:

 

für die Bezeichnung „Auslese“: 11,90% voL.;

für die Bezeichnung „Beerenauslese“: 15,30% vol.;

für die Bezeichnung „Trockenbeerenauslese“: 21,50% vol.;

für die Bezeichnung „Eiswein“: 15,30% vol.

 

5.1 Qualitätswein

Für Qualitätsweine „Uhlen Roth Lay“ gelten folgende Mindestanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 88° Oechsle;

der natürliche Säuregehalt darf maximal 7,50 g Säure/Liter betragen.

Die Anreicherungshöchstgrenze beträgt 14,00% vol. Alkohol.

Der maximal zulässige Restzucker beträgt bei Weinen mit einem Most­gewicht von bis zu 100° Oechsle

respektive bei angereicherten Weinen bei dem in den jeweils gültigen gesetzlichen ­Verordnungen festgelegten Wert für halbtrockene Weine, bei Weinen über 100° Oechsle errechnet er sich nach der Formal RZmax = Mostgewicht/3.

 

5.2 Prädikatswein

Für Prädikatsweine „Uhlen Roth Lay“ gelten folgende Qualitätsanforderungen:

Das natürliche Mindestmostgewicht muss mindestens 105° Oechsle betragen.

Auslesen haben: mindestens 105° Oechsle und mindestens 90 g Restzucker.
Beerenauslesen haben: mindestens 130° Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.
Trockenbeerenauslesen haben: mindestens 180° Oechsle und mindestens 180 g Restzucker.
Eisweine haben mindestens 130°: Oechsle und mindestens 150 g Restzucker.

 

5.3 Sekt b. A.

darf nur durch traditionelle Flaschengärung hergestellt werden.

Die Grundweine müssen den vorgenannten Bedingungen für Qualitätswein und oder Prädikatswein genügen.

 

5.4 Grundsätzlich ist die Anwendung von önologischen Verfahren gemäß der Rechtsakte der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz zulässig. Davon sind jedoch ausgenommen:

Die Verwendung von Sorbinsäure in Form von Kaliumsorbat

Der Zusatz von Lysozym

Der Zusatz von Dimethyldicarbonat

Die Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Entalkoholisierung

Die Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Die teilweise Konzentration durch Verdampfung, Kälte, Umkehrosmose, Schleuderkegelkolonne oder sonstigen technischen Verfahren

Die Süßung durch Zusatz von Traubenmost

Der Zusatz von Eichenholzstücken oder Präparaten aus Eichenholz in jedweder Form

 

6 Höchstertrag

 

Für den Hektarhöchstertrag gelten die Vorschriften der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel bzw. etwaige engere Vorschriften für kleinere geografische Einheiten.

Sofern keine engeren gesetzlichen Vorschriften erlassen werden gilt:

Die Erntemenge für einen Uhlen Roth Lay darf 70 hl Wein/ha respektive 8.750 kg Trauben/ha nicht überschreiten.

Die durchschnittliche Pflanzdichte darf 7.000 Reben pro Hektar nicht unterschreiten.

 

7 Rebsorten

 

Angabe der Keltertraubensorten, aus denen die Weine „Uhlen Roth Lay“ gewonnen werden:

Weißer Riesling

 

8 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i ergibt

 

8.1 Geografische Verhältnisse

8.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Gebiet liegt am unteren Verlauf der Mosel in den Gemarkungen Kobern und Winningen.

Die Weinberge sind traditionell terrassiert, n. Süden ausgerichtet und liegen auf einer Höhe zwischen ca. 75 m und 210 m ü. NN.

 

8.1.2 Geologie

Das Gestein entstand vor ca. 325 Millionen Jahren bei der Kollision der Kontinentalplatten Laurussia und Gondwana. Bei dem Zusammenprall wurden die im südlichen Uferbereich von Laurussia abgelagerten Sedimente zu sandigen Schiefern verdichtet.

Beim Boden handelt es sich um ein Rigosol verschiedener quarzitiger Schiefer.

 

8.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel der letzten fünf Jahre wie folgt dar:

Temperaturen 11,6° C,

Niederschlagsmenge 620 mm,

Sonnenscheinstunden 1 922.

 

8.3 Menschliche Einflüsse

Die Rebanlagen werden mit hohem Arbeitseinsatz gepflegt. Intensive Pflege wirkt sich in hohem Maße auf die Qualität des Lesegutes hinsichtlich des natürlichen Alkoholgehalts, der Ausprägung der Aromen und der Harmonie der Säure des Weines aus.

Die lange Vegetationsperiode in Verbindung mit der besonderen Topographie des Gebietes, den ­kleinklimatischen Bedingungen und der charakteristischen Zusammensetzung des Bodens bestimmen die Typologie der Weine.

Sie führen zu einer entsprechenden Ausprägung des Weintyps mit feinen, aber klaren Aroma- und ­Geschmacksnoten. Der menschliche Einfluss stützt sich auf eine Jahrtausende alte Weinbautradition.

 

9 Sonstige Anforderungen gemäß nationaler Rechtsvorschriften

 

Um die vorstehend unter Nummer 4 dargestellten traditionellen Begriffe, die mit dieser Ursprungsbezeichnung verbunden sind, auf dem Etikett verwenden zu dürfen, muss der Wein zuvor eine amtliche Prüfung erfolgreich durchlaufen haben.

Nur wenn der Wein im Rahmen dieser amtlichen Prüfung jeweils spezifisch definierte Vorgaben erfüllt, erhält er eine aus mehreren Ziffern bestehende amtliche Prüfungsnummer (sogenannte AP-Nummer), aus der die Prüfstelle, die Betriebsnummer, die Anstellungsanzahl und das Jahr der Anstellung zur amtlichen Prüfung bzw. der Erteilung der Prüfungsnummer zu entnehmen sind. Die AP-Nummer ist auf dem Etikett anzugeben.

 

10 Gebräuchlichkeit des Namens Uhlen Roth Lay

 

Abgeleitet von der gleichnamigen höchsten Erhebung im Wald oberhalb der Weinberge und den rötlich schimmernden Felsen wird der Name Uhlen Roth Lay seit alters her zur Kennzeichnung dieses Teilgebietes der Lage Uhlen verwendet.

 

11 Namen und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrolliert, und ihre besonderen Aufgaben

 

11.1 Name und Anschrift

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz,

Burgenlandstr. 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51,

55508 Bad Kreuznach,

Telefon: 06 71/7 93-0, Telefax: 06 71/7 93 11 99,

E-Mail: info@lwk-rlp.de

 

11.2 Aufgaben

Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen:

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist die zuständige Stelle für die Erteilung der Genehmigung für Neuanpflanzungen sowie Wiederbepflanzungen und gewährleistet somit die Einhaltung der vorstehend genannten Vorschriften.

Neu-und Wiederbepflanzungen von Rebflächen werden systematisch vor Ort überprüft.

Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen:

Die Weinbaubetriebe melden der Landwirtschaftskammer die Erntemengen nach Rebsorte und Qualitätsgruppen.

Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

 

Qualitätsweinprüfung:

Die Landwirtschaftskammer führt als Prüfbehörde die amtliche Qualitätsprüfung durch. Jeder Wein wird einer obligatorischen Prüfung unterzogen.

 

Durch versiegelte Rückstellproben und eine amtliche Prüfnummer, die seitens der Prüfungsbehörde zugeteilt wird, wird eine Rückverfolgung jeder einzelnen Abfüllung ermöglicht.

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